IMPULS - Förderung der Amateurmusik in ländlichen Räumen

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Ab sofort: Laufende Antragsfrist für das Förderprogramm IMPULS nach Erfolg der ersten beiden Förderrunden

Die Entscheidung, welche Projekte aus der zweiten IMPULS-Förderrunde gefördert werden, ist gefallen: Bewilligt wurden bundesweit 140 Anträge. Das entspricht einem Gesamtfördervolumen von über 1,4 Millionen Euro und einer Förderquote von ca. 66% aller Anträge. Im neuen Jahr können Amateurmusikensembles laufend Anträge einreichen.
 
Auch 2022 haben Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen wieder die Chance, eine Förderung bei IMPULS zu beantragen und bei Bewilligung mit bis zu 15.000 Euro gefördert zu werden. Nach zwei erfolgreichen Förderrunden stellt das Programm mit dem Jahreswechsel ein neues Antragsverfahren vor. Seit dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Förderanträge einreichen. Sie sind somit an keine allgemeine Frist mehr gebunden. Stattdessen gilt eine individuelle 2-Monats-Frist.

Neues Antragsverfahren mit 2-Monats-Frist


Amateurmusikensembles sind bei ihrer Antragstellung ab sofort so flexibel, dass sie einen individuellen Bewilligungszeitraum für die Förderung mit IMPULS wählen können. Zu beachten ist lediglich eine 2-Monats-Frist. Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Start-Datum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. In dieser Zeit werden die Anträge auf formale Richtigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury weitergeleitet. Diese wird die Anträge bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen.

Der Bewilligungszeitraum darf höchstens bis zum 31.12.2022 laufen. Das bedeutet, das Projekt muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Gefördert werden auch in Zukunft innovative Projekte zum kreativen Neustart sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung. Hier finden Sie weitere Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung eines Antrags: