Corona-Verordnung: aktuelle Änderungen

Corona-Alarmstufe in BW

Corona-Verordnung: Änderungen per 03.04.2022

Seit Sonntag, den 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit entfällt der Großteil der bisher geltenden Corona-Regeln für die Amateurmusik. Hygienekonzepte sind für Proben und Veranstaltungen nicht mehr vorgeschrieben und es gibt auch keine Zutrittsbeschränkungen (z. B. 3G) mehr. Bei den nach wie vor sehr hohen Inzidenzwerten ist es dennoch sinnvoll, die Infektionsgefahr beim gemeinsamen Musizieren im Blick zu behalten und auch weiterhin Schutzmaßnahmen in Proben und Veranstaltungen als Gesundheitsschutz für alle Musizierenden und zum Erhalt der Sing- und Spielfähigkeit der Ensembles umzusetzen.

Im Dokument "Gemeinsames Singen & Musizieren sicher gestalten" sind entsprechende Empfehlungen für die Amateurmusik in Baden-Württemberg als Ersatz für das bisherige Muster-Hygienekonzept zusammengefasst. Die Empfehlungen beruhen auf der aktuellen Studienlage des Clusters Wissenschaft des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e. V. sowie deren regelmäßig aktualisierten Publikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“ des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK und dessen Schutzkonzepts.