Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS

Image

Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS

Das Förderprogramm IMPULS bietet ab sofort weitere Anreize, um Amateurmusikensembles wie Musikvereine, Chöre, Orchester sowie Kreisverbände nach der schwierigen Corona-Zeit bei der Wiederaufnahme von Proben- und Konzerttätigkeit dauerhaft zu unterstützen. Die Einreichung von Förderanträgen ist bis zum 31. Dezember 2022 laufend möglich. Beratung und Hilfe bei der Antragstellung ist gewährleistet. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite impuls.bundesmusikverband.de.

Das sind die wesentlichen Neuerungen:

  • Erweiterte Zielgruppen: Das Förderprogramm IMPULS wird auf strukturschwache urbane Räume ausgeweitet und für Kreisverbände geöffnet.
  • Für die weiterhin im Fokus stehenden ländlichen Räume wurde die definierende Bevölkerungszahl der Kommunen von 20.000 auf bis zu 35.000 Einwohnende angehoben.
  • Erhöhte Fördersummen: Pro Projekt sind bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich.
  • Erneute Antragstellung: Musikensembles können zweimal eine Projektförderung erhalten.
  • Neuer Förderbereich: mobile Luftfilteranlagen zur Unterstützung der gemeinsamen Probentätigkeit.
  • Verlängerter Antragszeitraum: Das Vergabeverfahren endet am 31. Dezember 2022.